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BGH - Entscheidung vom 19.04.2002

V ZR 439/00

Normen:
VermG § 3 Abs. 3 § 7 Abs. 7

Fundstellen:
MDR 2002, 938
VIZ 2002, 572
WM 2002, 1942

Der beklagte Freistaat war Eigentümer des Grundstücks N. Straße in B. F. (K. S. H.). Bis 31. Mai 1995 nutzte er das Grundstück selbst. Ab 1. Juni 1995 verpachtete er das Objekt an die I. GmbH & Co. KG, B. F., und [...]
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