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BGH - Entscheidung vom 07.05.2002

XI ZR 197/01

Normen:
BGB § 130 Abs. 1 S. 1 §§ 269 666
WpHG § 31 Abs. 1 Nr. 1
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Nr. 15

Fundstellen:
BGHZ 151, 5
BKR 2002, 682
DB 2002, 1495
JZ 2003, 97
MDR 2002, 1135
NJW 2002, 2703
VersR 2003, 210
WM 2002, 1442
ZGS 2002, 266
ZIP 2002, 1238

Der Kläger nimmt die beklagte Bank auf Schadensersatz in Anspruch, weil sie ihn nicht auf den bevorstehenden Verfall von Optionsscheinen hingewiesen habe. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger unterhielt [...]
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