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BAG - Entscheidung vom 20.08.2002

3 AZR 133/02

Normen:
ZPO § 578 Abs. 1 § 579 Abs. 1 Nr. 1 § 586 Abs. 1, 2 S. 1, 2

Fundstellen:
AuR 2003, 159
BAGE 102, 242
BB 2003, 692
DB 2003, 836
JR 2003, 396
MDR 2003, 592

Der Kläger begehrt im Wege einer Nichtigkeitsklage die Feststellung, daß die in einem vorausgegangenen Rechtsstreit gefällten Urteile des Bundesarbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts Hamburg nichtig sind, da das [...]
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