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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 08.11.2001

22 Ws 222/01

Normen:
StGB § 56 f Abs. 1, Abs. 2

Der Beschwerdeführer ist am 9. Oktober 1997 wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren acht Monaten verurteilt worden. Nach Verbüßung von zwei Dritteln dieser Strafe [...]
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