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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 29.06.2001

11 UF 1441/01

Normen:
BGB § 1629 Abs. 2 S. 3 § 1796 § 1909 Abs. 1

Fundstellen:
FamRZ 2002, 272
OLGR-Nürnberg 2001, 293

1. Die Beteiligte H, geb. am 21.07.1993 ist die alleinige Erbin ihres Vaters H, der am 07.01.1999 verstorben ist. Die elterliche Sorge für sie wird allein von ihrer Mutter ausgeübt. Aufgrund der Anordnung im Testament [...]
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