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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 25.01.2001

4 W 4558/00

Normen:
ZPO § 329 § 575

Fundstellen:
MDR 2001, 893
OLGR-Nürnberg 2001, 192

I. Die Beschwerde ist zulässig (§ 25 Abs. 2 GKG , §§ 567 ff. ZPO ). Insbesondere sind die Beschwerde führenden Rechtsanwälte berechtigt, die Heraufsetzung des Streitwerts im eigenen Namen zu beantragen (§ 9 Abs. 2 [...]
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