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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 05.12.2001

Ws 1394/01

Normen:
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1
StVollzG § 56 Abs. 2 § 68 Abs. 2 S. 1 § 101 Abs. 1

I. XXX befindet sich derzeit in der JVA XXX zur Verbüßung von Freiheitsstrafen wegen Vollrausches, Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung. Das gemeinsame Strafende ist für den 19.12.2003 vorgemerkt. Am 10.07.2001 und [...]
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