I. Das Rechtsmittel ist zulässig. 1. Die sofortige Beschwerde ist statthaft; eines Erinnerungsverfahrens bedurfte es nicht (§ 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO ; § 11 Abs. 1 RPflG ; vgl. OLG Nürnberg, JurBüro 1999, 537 m.w.N.). 2. [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!