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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 23.04.2001

4 W 1394/01

Normen:
BRAGO § 6

Fundstellen:
MDR 2001, 1378
OLGR-Nürnberg 2001, 239
OLGReport-Nürnberg 2001, 239

I. Das Rechtsmittel ist zulässig. 1. Die sofortige Beschwerde ist statthaft; eines Erinnerungsverfahrens bedurfte es nicht (§ 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO ; § 11 Abs. 1 RPflG ; vgl. OLG Nürnberg, JurBüro 1999, 537 m.w.N.). 2. [...]
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