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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 25.09.2001

5 W 2971/01

Normen:
ZPO § 91
BRAGO § 53

I. Mit den als sofortigen Beschwerden zu behandelnden Erinnerungen rügt der Kläger, daß in den angefochtenen Entscheidungen die Gebühren des Unterbevollmächtigten - zumindest in Höhe anwaltlicher Reisekosten zum Termin [...]
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