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OLG Köln - Entscheidung vom 16.05.2001

27 UF 282/00

Normen:
BGB §§ 1408, 1410, 138, 142

Fundstellen:
FamRZ 2002, 457

I. Die Berufung ist zulässig. Insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes die nach § 511 a Abs. 1 ZPO erforderliche Summe von 1.500,00 DM. Die Höhe der Beschwer des zur Auskunft Verurteilten bemisst [...]
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