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OLG Koblenz - Entscheidung vom 14.11.2001

1 Ws 1437/01

Normen:
StPO § 454 Abs. 1 S. 2 § 309 Abs. 2

I. Mit dem angefochtenen Beschluß hat die Strafvollstreckungskammer es ohne mündliche Anhörung des Verurteilten abgelehnt, das letzte Drittel einer Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen, weil der Verurteilte [...]
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