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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 18.07.2001

9 W 28/01

Normen:
ZPO § 886 § 767

Fundstellen:
InVo 2002, 300
NJW-RR 2002, 429
OLGReport-Karlsruhe 2001, 373

Die weitere sofortige Beschwerde der Schuldnerin ist zulässig ((§§ 793 Abs. 2 , 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO ) und begründet. Der Einwand der Erfüllung der jährlichen Heckenschnittverpflichtung ist im Verfahren nach § 887 ZPO [...]
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