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FG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 12.12.2001

G K 1275/99

Normen:
ZK Art. 239 Abs.1
ZKDVO Art. 899 Art. 900 Abs. 1

Strittig ist die Erstattung von Eingangsabgaben. Die Klägerin stellt Holzwerkstoffe, insbesondere Span- und Faserplatten, Möbelfertigteile und Beschichtungsmaterial her. Als Vorprodukt verarbeitet die Klägerin [...]
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