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FG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 16.08.2001

1 K 2662/00

Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b
EStG § 9 Abs. 5

Streitig ist die unbegrenzte Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer. Der Kläger wurde am 2. Juli 1998 geschieden; im Streitjahr wurde er noch mit seiner Ehefrau zusammen veranlagt. Er ist Verkaufsleiter [...]
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