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FG München - Entscheidung vom 25.07.2001

6 K 3066/99

Normen:
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

I. Streitig ist das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung. Zwischen der Klägerin (Klin), einer GmbH, und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer, Herrn K., der 45 v.H. der Anteile hält, bestand ein [...]
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