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FG Köln - Entscheidung vom 19.06.2001

13 K 5563/00

Normen:
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
KStG § 8 Abs. 3

Fundstellen:
EFG 2001, 1516
GmbHR 2002, 121

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Überstundenvergütungen, die an den Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin gezahlt wurden, als verdeckte Gewinnausschüttungen zu beurteilen sind. Unternehmensgegenstand [...]
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