Streitig ist, ob der Kläger (Kl) den Abzug von Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) und Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung [...]
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