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BayObLG - Entscheidung vom 19.06.2001

3Z BR 141/01

Normen:
BGB § 1908b

Fundstellen:
BayObLGZ 2001 Nr. 32
FamRZ 2002, 195
OLGReport-BayObLG 2002, 69

I. Für die vermögenslose Betroffene besteht seit 03.07.1995 eine Betreuung für die Aufgabenkreise Sorge für die Gesundheit, Vermögenssorge und Schriftverkehr mit Behörden, Banken und Versicherungen. Zum Betreuer ist [...]
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