Entscheidung
Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit
BayObLG (2Z BR 73/01)Datum: 26.07.2001
Fundstelle: FGPrax 2001, 189; NJW-RR 2002, 445; NZM 2001, 956; ZMR 2002, 136; ZfIR 2001, 1010
Auszug:
I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Die Wohnung der Antragsgegnerin befindet sich im obersten, dem 6. Geschoss des zu der Anlage gehörenden Blocks 2. Zum Sondereigentum gehört auch eine [...]
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