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BayObLG - Entscheidung vom 19.09.2001

3Z BR 243/01

Normen:
BGB § 1836c, § 1836d, § 1836e
FGG § 56g

Fundstellen:
BayObLGZ 2001 Nr. 53
FamRZ 2002, 417

I. Das Vormundschaftsgericht bewilligte am 8.12.2000 dem Betreuer des Betroffenen aus der Staatskasse eine Entschädigung in Höhe von 2323,16 DM. Zugleich lehnte es ab, Zahlungen festzusetzen, die der Betreute an die [...]
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