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BVerfG - Entscheidung vom 11.11.2001

2 BvR 1151/01

Normen:
StPO §§ 271 272 273

Fundstellen:
StV 2002, 521

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. 1. Die Auffassung des Bundesgerichtshofs, das Sitzungsprotokoll bilde eine Einheit, so dass die gemäß §§ 272 [...]
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