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BSG - Entscheidung vom 25.04.2001

B 11 AL 27/01 B

Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3

Die Beschwerde ist nicht zulässig, denn in der Beschwerdebegründung ist keiner der in § 160 Abs 2 Sozialgerichtsgesetz ( SGG ) abschließend aufgezählten Zulassungsgründe (grundsätzliche Bedeutung, Abweichung von [...]
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