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BSG - Entscheidung vom 27.06.2001

B 11 AL 249/00 B

Normen:
SGG § 71 Abs. 1 § 73a Abs. 1 § 160 Abs. 2 Nr. 3 § 160a Abs. 2 S. 3
ZPO § 114

I Der Kläger ist der Beklagten zur Rückzahlung zu Unrecht bezogenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 63.463,94 DM verpflichtet. Seinen Antrag auf Erlaß dieser bestandskräftig festgestellten Forderung lehnte die Beklagte [...]
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