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BGH - Entscheidung vom 19.06.2001

VI ZR 232/00

Normen:
BGB § 249, § 823 Abs. 2
StGB § 263

Fundstellen:
BB 2001, 1705
NJW 2001, 2629
VersR 2001, 1383
ZIP 2001, 1357

Die Klägerin stellte dem Beklagten zum Ausgleich eines Teilkaskoschadens einen Verrechnungsscheck über 1.982,02 DM aus, den die H. Bank als Bezogene einlöste. In der Folgezeit wurden bei verschiedenen Banken vier auf [...]
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