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AG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 15.08.2001

33 C 344/01 - 93

Normen:
BGB § 249 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)

Von der Abfassung eines Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen. Die Klage ist im angegebenen Umfang begründet. Die Klägerin hat gegen die Beklagte gem. § 823 Abs. l i.V.m. § 249 BGB einen Anspruch auf [...]
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