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OLG München - Entscheidung vom 31.05.2000

3 U 2207/00

Normen:
BGB § 618 § 823 § 847 § 831
SGB VI § 106 § 104 § 105
ZPO § 97 Abs. 1 § 101 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 711 § 546 Abs. 2

Fundstellen:
BauR 2001, 682 (Ls)
OLGR-München 2000, 350

Der Kläger macht gegen die Beklagte behauptete Schadensersatzansprüche geltend. Am Vormittag des 21.12.1989 war der Kläger als Subunternehmer der Firma R auf einer Baustelle in A tätig, auf der die Beklagte als [...]
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