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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 28.08.2000

20 W 43/00

Normen:
ZPO § 99 Abs. 2 § 93

Fundstellen:
MDR 2001, 344
OLGReport-Düsseldorf 2001, 460

Die nach § 99 Abs. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist begründet; zu Recht wendet sich die Klägerin dagegen, daß ihr nach § 93 ZPO trotz Obsiegens in der Sache die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden sind. [...]
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