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BVerfG - Entscheidung vom 27.04.2000

1 BvR 2077/99

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
ZPO § 321

Fundstellen:
NJW-RR 2000, 1664

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Der Zulässigkeit steht der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität entgegen. Dieser erfordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot [...]
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