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BVerfG - Entscheidung vom 20.12.2000

2 BvR 2232/00

Normen:
DNA-IFG § 2
StPO § 81g

Fundstellen:
NJW 2001, 882
NStZ 2001, 332

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]). Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg. [...]
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