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BGH - Entscheidung vom 07.06.2000

3 StR 84/00

Normen:
StPO § 261

Fundstellen:
NStZ 2000, 607

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt und ein sichergestelltes Handy eingezogen. Mit der [...]
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