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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 14.06.1999

9 WF 79/99

Normen:
BGB § 1600 § 1600b
EGBGB Art. 231 § 6 Abs. 3
FGB § 62 Abs. 1

Fundstellen:
FamRZ 2000, 1031

Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde ist unbegründet. Gemäß § 114 ZPO ist Prozesskostenhilfe nur insoweit zu bewilligen, als die beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Die von der [...]
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