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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 22.12.1999

9 WF 209/99

Normen:
ZPO § 141 § 613 Abs. 1

Fundstellen:
FamRZ 2000, 897
MDR 2000, 585
OLGR-Brandenburg 2000, 125
OLGReport-Brandenburg 2000, 125

Die gemäß §§ 613 Abs. 2 , 380 Abs. 3 ZPO zulässige Beschwerde ist nur hinsichtlich der Höhe des auferlegten Ordnungsgeldes begründet; im Übrigen ist sie unbegründet. In Ehescheidungsverfahren hat der Richter die [...]
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