Entscheidung
Studentenschaft; Studierendenschaft; Solidargemeinschaft; Verbandszweck; legitime Aufgaben; Hochschul- und Studienbezug; Wahrnehmung sozialer Belange; Fürsorgemaßnahmen durch Vermittlung von Fremdleistungen; verbilligte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs; Einführung eines beitragsfinanzierten Semestertickets; Gesetzesvorbehalt; Bestimmtheitsgebot; Parlamentsvorbehalt; Beitragscharakter der Pflichtbeiträge der Studierenden; Äquivalenzprinzip; Verhältnismäßigkeit (im engeren Sinne); Gleichheitssatz; Kopplung zwischen Erwerb des Semestertickets und Einschreibung bzw. Rückmeldung
BVerwG (6 C 14.98)Datum: 12.05.1999
Fundstelle: BVerwGE 109, 97; DVBl 1999, 1588; NJW 2000, 1352; NVwZ 2000, 318
Auszug:
I. Der Kläger, ein seit dem Wintersemester 1989/1990 bei der Gerhard-Mercator-Universität - Gesamthochschule Duisburg - immatrikulierter Student der Wirtschaftswissenschaften, begehrt von der beklagten [...]
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