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BVerwG - Entscheidung vom 20.01.1999

8 B 160.98

Normen:
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, 3 § 86 Abs. 1 § 108 Abs. 1, Abs. 1 S. 1 § 133 Abs. 3 S. 3 § 154 Abs. 2 § 162 Abs. 3
VermG § 30a
GKG §§ 13 14

Die Beschwerde des Beklagten ist unbegründet. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ), noch liegt ein geltend gemachter Verfahrensmangel vor, auf dem die Entscheidung beruhen [...]
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