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BVerwG - Entscheidung vom 25.10.1999

7 B 170.99

Normen:
GKG § 14 Abs. 1, 3 § 13 Abs. 1 S. 1
VwGO § 133 Abs. 3 S. 1 § 154 Abs. 2 § 162 Abs. 3

Die Beschwerde ist unzulässig. Der Kläger hat seine gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden eingelegte Beschwerde nicht gemäß § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO innerhalb einer Frist [...]
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