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BVerwG - Entscheidung vom 11.11.1999

6 B 76.99

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist - ihre Zulässigkeit unterstellt - jedenfalls unbegründet. Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) ist nach dem Vorbringen [...]
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