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BVerwG - Entscheidung vom 12.11.1999

6 B 78.99

Die Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie unstatthaft ist. Wie sich aus der Antragsfassung und der dazu gegebenen Begründung im Anwaltsschriftsatz vom 21. Oktober 1999 eindeutig ergibt, will der Kläger [...]
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