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BVerwG - Entscheidung vom 17.11.1999

9 B 400.99

Normen:
AsylVfG § 79 Abs. 2 § 81 S. 1 § 83b Abs. 1, 2
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3, 1 § 133 Abs. 3 S. 3 § 130 Abs. 1 Nr. 1 § 108 Abs. 2,

Die Beschwerde ist unzulässig. Sie beruft sich zwar auf die Revisionszulassungsgründe des Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ) und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ), legt [...]
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