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BVerwG - Entscheidung vom 18.11.1999

8 B 217.99

Die Beschwerde ist unbegründet. Die geltend gemachten Verfahrensmängel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ) liegen nicht vor. 1. Zu Unrecht rügt die Beschwerde, das Verwaltungsgericht habe seine Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. [...]
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