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BVerwG - Entscheidung vom 07.12.1999

4 B 96.99

Die Beschwerde des Klägers, die sich gegen die Ablehnung seines Antrages auf Zulassung der Berufung durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof richtet, ist unzulässig. Ein solcher Beschluß gehört zu den Entscheidungen [...]
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