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BVerwG - Entscheidung vom 22.12.1999

9 B 608.99

Die Beschwerde ist unzulässig. Sie behauptet zwar, daß sämtliche Revisionszulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO vorliegen, begründet dies aber nicht näher. Die in der Beschwerdeschrift angekündigte [...]
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