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BVerwG - Entscheidung vom 29.12.1999

8 B 361.99

Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt die geltend gemachten Gründe für die Zulassung der Revision nicht ausreichend dar (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ). 1. Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende [...]
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