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BGH - Entscheidung vom 19.10.1999

1 StR 515/99

Normen:
StGB § 46 a Nr. 2

Fundstellen:
NStZ 2000, 83
wistra 2000, 17

Der Strafausspruch des angefochtenen Urteils kann keinen Bestand haben, weil das Landgericht die Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung nach § 46a StGB unerörtert gelassen hat. Zu einer solchen Erörterung bestand [...]
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