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BGH - Entscheidung vom 04.05.1999

VI ZR 379/98

Normen:
BGB § 823

Fundstellen:
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 70
DRsp I(145)499a-b
FamRZ 1999, 1261
MDR 1999, 996
NJW 1999, 2364
NVwZ 1999, 1021
VersR 1999, 1033

Die beklagte Gemeinde ist Trägerin der Realschule S.. Auf dem Schulgelände befindet sich in einer mit Sträuchern und Bodendeckern bepflanzten Erdaufschüttung, die mit einer etwa 30 cm hohen Mauer von dem Schulplatz [...]
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