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BGH - Entscheidung vom 15.09.1999

2 Ars 372/99; 2 AR 147/99

Normen:
JGG § 84 Abs. 2, § 110 Abs. 1

Gegen den Verurteilten ist durch das obenbezeichnete Urteil eine zunächst zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt worden. Die Strafaussetzung zur Bewährung ist durch Beschluß vom [...]
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