Entscheidung
»Nach § 235 StGB macht sich auch der allein sorgeberechtigte Elternteil strafbar, der dem umgangsberechtigten Elternteil das Kind entzieht.«
BGH (4 StR 594/98)Datum: 11.02.1999
Fundstelle: BGHSt 44, 355; DRsp I(167)447b; FamRZ 1999, 651; NJW 1999, 1344; StV 2000, 356
Auszug:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Kindesentziehung (§ 235 StGB a.F.) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Seine Revision, mit der er die Verletzung sachlichen Rechts rügt, hat [...]
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