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BGH - Entscheidung vom 11.02.1999

4 StR 594/98

Normen:
StGB § 235 (F.: 10. März 1987)

Fundstellen:
BGHSt 44, 355
DRsp I(167)447b
FamRZ 1999, 651
NJW 1999, 1344
StV 2000, 356

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Kindesentziehung (§ 235 StGB a.F.) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Seine Revision, mit der er die Verletzung sachlichen Rechts rügt, hat [...]
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