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BGH - Entscheidung vom 23.04.1999

3 StR 98/99

Normen:
StPO § 261

Das Landgericht hat den Angeklagten des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen, von seiner Bestrafung hat es jedoch gemäß § 29 Abs. 5 BtMG abgesehen. Die Revision des Angeklagten hat mit der [...]
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