Das als Beschwerde zu wertende Rechtsmittel ist zulässig (§ 380 Abs. 31 § 567 ZPO ). Es führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung an das Landgericht Weiden i.d.OPf (§ 575 ZPO ). 1) [...]
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