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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 17.08.1998

3 W 1814/98

Normen:
EinigungsV Anl. I Kap. III, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 26a S. 1

Fundstellen:
JurBüro 1999, 27
MDR 1998, 1503

Die gemäß 21 § 11 Abs. 2 RpflG als sofortige Beschwerde zu wertende Erinnerung der Antragstellerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 6.4.1998 ist zulässig, sachlich aber nicht [...]
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