Die zulässige Berufung des Klägers hat Erfolg. Der Beklagte ist dem Kläger gem. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB zur Rückzahlung der als Gesellschaftereinlage geleisteten 15.000,-- DM verpflichtet, weil er den Kläger [...]
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