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OLG Köln - Entscheidung vom 27.03.1998

19 U 97/97

Normen:
BGB § 823
StGB § 263

Fundstellen:
BB 1998, 1916
NJW-RR 1998, 1252
OLGReport-Köln 1998, 348
VersR 1999, 1116

Die zulässige Berufung des Klägers hat Erfolg. Der Beklagte ist dem Kläger gem. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB zur Rückzahlung der als Gesellschaftereinlage geleisteten 15.000,-- DM verpflichtet, weil er den Kläger [...]
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